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   VG Göttingen, 29.04.2020 - 8 C 127/20   

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VG Göttingen, 29.04.2020 - 8 C 127/20 (https://dejure.org/2020,9632)
VG Göttingen, Entscheidung vom 29.04.2020 - 8 C 127/20 (https://dejure.org/2020,9632)
VG Göttingen, Entscheidung vom 29. April 2020 - 8 C 127/20 (https://dejure.org/2020,9632)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 204/17

    Amt der Besoldungsgruppe R 4 als ein um zwei Stufen höheres Statusamt als ein Amt

    Auszug aus VG Göttingen, 29.04.2020 - 8 C 127/20
    Die einer Zulassung zum Studium vorangehende Auswahlentscheidung ist ein Akt wertender Erkenntnis, der nur in eingeschränktem Maße einer gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 01.12.2017 - 5 ME 204/17 -, juris, Rn. 13; Beschluss vom 12.08.2019 - 5 ME 112/19 -, S. 9ff).

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften und mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 30.01.2003 - 2 A 1.02 -, juris, Rn. 11 und vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, juris, Rn. 31; Nds. OVG, Beschluss vom 01.12.2017, aaO.; Beschluss vom 26.08.2003 - 5 ME 162/03 -, juris, Rn. 27; jeweils mwN.).

    Nur wenn sich anhand dieses Maßstabs die Auswahlentscheidung im Einzelfall oder insgesamt als fehlerhaft erweist und es sich nicht ausschließen lässt, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich erscheint (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris, Rn. 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rn. 32; Nds. OVG, Beschluss vom 01.12.2017, aaO., mwN.; VG Göttingen, Beschluss vom 16.03.2018 - 3 B 35/18 -), kann der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg haben.

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Göttingen, 29.04.2020 - 8 C 127/20
    Nur wenn sich anhand dieses Maßstabs die Auswahlentscheidung im Einzelfall oder insgesamt als fehlerhaft erweist und es sich nicht ausschließen lässt, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich erscheint (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris, Rn. 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rn. 32; Nds. OVG, Beschluss vom 01.12.2017, aaO., mwN.; VG Göttingen, Beschluss vom 16.03.2018 - 3 B 35/18 -), kann der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg haben.
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Göttingen, 29.04.2020 - 8 C 127/20
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften und mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 30.01.2003 - 2 A 1.02 -, juris, Rn. 11 und vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, juris, Rn. 31; Nds. OVG, Beschluss vom 01.12.2017, aaO.; Beschluss vom 26.08.2003 - 5 ME 162/03 -, juris, Rn. 27; jeweils mwN.).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Göttingen, 29.04.2020 - 8 C 127/20
    Nur wenn sich anhand dieses Maßstabs die Auswahlentscheidung im Einzelfall oder insgesamt als fehlerhaft erweist und es sich nicht ausschließen lässt, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich erscheint (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris, Rn. 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rn. 32; Nds. OVG, Beschluss vom 01.12.2017, aaO., mwN.; VG Göttingen, Beschluss vom 16.03.2018 - 3 B 35/18 -), kann der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg haben.
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus VG Göttingen, 29.04.2020 - 8 C 127/20
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften und mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 30.01.2003 - 2 A 1.02 -, juris, Rn. 11 und vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, juris, Rn. 31; Nds. OVG, Beschluss vom 01.12.2017, aaO.; Beschluss vom 26.08.2003 - 5 ME 162/03 -, juris, Rn. 27; jeweils mwN.).
  • VG Hannover, 24.01.2018 - 3 B 35/18

    Drogenentwöhnungstherapie; Rehabilitationsleistung; sachlicher

    Auszug aus VG Göttingen, 29.04.2020 - 8 C 127/20
    Nur wenn sich anhand dieses Maßstabs die Auswahlentscheidung im Einzelfall oder insgesamt als fehlerhaft erweist und es sich nicht ausschließen lässt, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich erscheint (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris, Rn. 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rn. 32; Nds. OVG, Beschluss vom 01.12.2017, aaO., mwN.; VG Göttingen, Beschluss vom 16.03.2018 - 3 B 35/18 -), kann der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg haben.
  • VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152

    Zulassung zum Hochschulstudium im Fach Humanmedizin (UR) - Einbeziehung der sog.

    Auszug aus VG Göttingen, 29.04.2020 - 8 C 127/20
    Derartige "Semesterplätze" zu vergabefähigen Studienplätzen zusammenzurechnen, ist kapazitätsrechtlich nicht geboten (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.07.1987 - 7 C 64.85 -, NVwZ-RR 1989, 186; Bay. VGH, Beschluss vom 11.07.2006 - 7 CE 06.10152 u. a. -, juris Rn. 37), da es nach der Systematik der Kapazitätsberechnung grundsätzlich nicht darauf ankommt, in welchem Umfang die zum Studium zugelassenen Personen von dem Lehrangebot in den einzelnen Semestern tatsächlich Gebrauch machen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 15.07.2003 - 7 CE 03.10036 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2011 - 9 S 599/11

    Vergabe der in der Zulassungszahlenverordnung ausgewiesenen Studienplätze führt

    Auszug aus VG Göttingen, 29.04.2020 - 8 C 127/20
    Eine derart intensive Überprüfung von Eignungsprüfungen kann indes nur im Falle "berechtigter Zweifel" gefordert werden (vgl. VGH BW, Beschluss vom 24.05.2011 - 9 S 599/11 -, juris, Rn. 26ff).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Beamter;

    Auszug aus VG Göttingen, 29.04.2020 - 8 C 127/20
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften und mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 30.01.2003 - 2 A 1.02 -, juris, Rn. 11 und vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, juris, Rn. 31; Nds. OVG, Beschluss vom 01.12.2017, aaO.; Beschluss vom 26.08.2003 - 5 ME 162/03 -, juris, Rn. 27; jeweils mwN.).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 NB 159/09

    Geltendmachung eines Anspruchs auf vorläufige Zulassung auf einen

    Auszug aus VG Göttingen, 29.04.2020 - 8 C 127/20
    Im Gegensatz zu den Plätzen von Studierenden, die dauerhaft aus ihrer Studienkohorte ausscheiden, müssen die Studienplätze beurlaubter Studentinnen und Studenten nicht aus der Zahl der tatsächlich vergebenen Studienplätze "herausgerechnet" werden (Nds. OVG, Beschluss vom 28.04.2010 - 2 NB 159/09 u.a. -, juris, Rn 11).
  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 64.85

    Hochschulen - Studienplatzvergabe - Quereinsteiger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2013 - 13 A 1429/12

    Zulassung zum Studium innerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen im Rahmen des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2012 - 13 B 54/12

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzuteilung eines Studienplatzes im

  • VGH Bayern, 15.07.2003 - 7 CE 03.10036
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2021 - 2 NB 437/20

    Auswahlverfahren; innerkapazitär; Masterstudiengang; Masterstudium;

    Dem Anspruch auf vorläufige Zulassung kann die Antragsgegnerin zunächst nicht entgegenhalten, dass ihre innerkapazitären Studienplätze durch die anderen zugelassenen Studierenden besetzt sind und die Kapazität damit erschöpft ist (vgl. hierzu ausführlich VGH BW, Beschl. v. 24.5.2011 - 9 S 599/11 -, juris Rn. 5 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 27.2.2012 - NC 2 B 14/12 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Beschl. v. 14.3.2012 - 13 B 54/12 -, juris Rn. 1; VG Göttingen, Beschl. v. 29.4.2020 - 8 C 127/20 -, juris Rn. 14).
  • VG Göttingen, 19.08.2020 - 8 A 387/18

    Ausländerquote; innerkapazitär; NC; Sonderquote; Zulassung

    Nach der Rechtsprechung der Kammer zur Vergabe innerkapazitärer Studienplatze (VG C-Stadt, Beschluss vom 29.04.2020 - 8 C 127/20 u.a. -, juris, Rn. 12ff mwN.) richtet sich die gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen über die Vergabe der Studienplätze nicht nach den Grund-sätzen, welche für prüfungsrechtliche Entscheidungen gelten.
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